Zahlstelle
|
Arbeitslosenkasse (AlK) |
Dauer
|
- während 2 Jahren: höchstens 12 Abrechnungsperioden
|
|
- monatlicher Ausfall von mehr als 85%: während längstens 4 Abrechnungsperioden
|
|
- Ermittlung Höchstanspruch: Schlechtwetterentschädigungen werden berücksichtigt
|
Umfang
|
Die KAE beträgt 80% des auf die ausgefallenen Arbeitsstunden anrechenbaren Verdienstausfalls, wobei vorgängig die Karenzzeit abzuziehen ist. |
Normal-/ verkürzte Arbeitszeit
|
Normale Arbeitszeit:
|
|
- in der Regel: vertragliche Arbeitszeit
- höchstens: branchenübliche Arbeitszeit
- flexibles Arbeitszeitsystem: vereinbarte Jahresdurchschnittszeit
|
|
Verkürzte Arbeitszeit: |
|
- in der Regel: trotz Mehrstunden weniger als die normale Arbeitszeit
- Mehrstunden sind ausbezahlte und nicht ausbezahlte Stunden, welche die vereinbarte Arbeitszeit übersteigen.
- Nicht als Mehrstunden gelten
- Zeitsaldi bis 20 Arbeitsstunden
- betrieblich festgelegte Vor- und Nachholstunden zum Überbrücken von Feiertagen
- weiteres: siehe Reglementarien
|
Vor-/Nachholzeit
|
Ausgefallene Vorhol- und Nachholzeiten werden entschädigt. Wird die Vorholzeit kompensiert, so ist in der betreffenden Abrechnungsperiode die Soll-Stundenzahl entsprechend zu kürzen. |
Gleitarbeitszeit
|
Grundsatz:
|
|
Ein Gleitzeitsystem von höchstens 20 Plus-Stunden hat keinen Einfluss auf die KAE. |
|
Besonderes: |
|
- zuviel oder zuwenig gearbeitete Stunden innerhalb des GAZ-Saldos: Aufnahme in die Abrechnung
- Beginn der KA: Stunden, die den Höchstsaldo des GAZ übersteigen: als Mehrstunden berücksichtigen.
|
Abrechnungsperiode
|
Grundsatz: |
|
- Abrechnungsperiode: Zahltagssystem des Betriebes
- Abrechnungsperiode = 1 Monat
|
|
Ausnahmen: |
|
- Lohnperiode von 1, 2 oder 4 Wochen = Abrechnungsperiode von 4 Wochen
|