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Kurzarbeit

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Auszahlung der KAE

Rechtsgebiet:
Kurzarbeit
Stichworte:
Kurzarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Bei der Auszahlung der KAE sind von Bedeutung:

Zahlstelle

Arbeitslosenkasse (AlK)

Dauer

  • während 2 Jahren 
    • höchstens 12 Abrechnungsperioden
  • monatlicher Ausfall von mehr als 85 %
    • während längstens 4 Abrechnungsperioden
  • Ermittlung Höchstanspruch
    • Schlechtwetterentschädigungen werden berücksichtigt.

Umfang

Die KAE beträgt 80 % des auf die ausgefallenen Arbeitsstunden anrechenbaren Verdienstausfalls, wobei vorgängig die Karenzzeit abzuziehen ist.

Die KAE wird innerhalb von 2 Jahren während maximal 12 Abrechnungsperioden ausgerichtet. 

Als KAE-Abrechnungsperiode gilt bzw. gelten:

  • 1 Monat bzw. 4 zusammenhängende Wochen. 

Für die Ermittlung der Entschädigungshöchstdauer werden die Abrechnungsperioden von Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung zusammengerechnet: 

  • Zusammen maximal 12 Monate.

Normal-/verkürzte Arbeitszeit

Normale Arbeitszeit

  • in der Regel
    • vertragliche Arbeitszeit
  • höchstens
    • branchenübliche Arbeitszeit
  • flexibles Arbeitszeitsystem
    • vereinbarte Jahresdurchschnittsarbeitszeit

Verkürzte Arbeitszeit

  • in der Regel
    • trotz Mehrstunden weniger als die normale Arbeitszeit
  • Mehrstunden sind
    • ausbezahlte und nicht ausbezahlte Stunden, welche die vereinbarte Arbeitzeit übersteigen
  • nicht als Mehrstunden gelten
    • Zeitsaldi bis 20 Arbeitsstunden
    • betrieblich festgelegte Vor- und Nachholstunden zum Überbrücken von Feiertagen
  • weiteres
    • siehe Reglementarien

Vorhol-/Nachholzeit

Ausgefallene Vorhol- und Nachholzeiten werden entschädigt.

Wird die Vorholzeit kompensiert, so ist in der betreffenden Abrechnungsperiode die Soll-Stundenzahl entsprechend zu kürzen.

Gleitarbeitszeit

Grundsatz

Ein Gleitzeitsystem von höchstens 20 Plus-Stunden hat keinen Einfluss auf die KAE.

Besonderes

  • zuviel oder zuwenig gearbeitete Stunden innerhalb des GAZ-Saldos
    • Aufnahme in die Abrechnung
  • Beginn der KA: Stunden, die den Höchstsaldo des GAZ übersteigen als Mehrstunden berücksichtigen.

Abrechnungsperiode

Grundsatz

  • Abrechnungsperiode
    • Zahltagssystem des Betriebes
  • Abrechnungsperiode
    • = 1 Monat

Ausnahme

  • Lohnperiode von 1, 2 oder 4 Wochen
    • = Abrechnungsperiode v.4 Wochen

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