Bis 31.03.2021 gilt zur Abwicklung der KAE einzig der «Prozess KAE COVID-19» und es sind für KAE ausschliesslich die eServices (neu!) und COVID-19-Formulare zu verwenden, unabhängig von der Begründung der KAE:
Quelle: Kurzarbeitsentschädigung (KAE COVID-19)
Kurzarbeitsentschädigung (KAE) Wie vorgehen? – Alles auf einen Blick:
Vereinfachte Prozesse KAE COVID-19: Voranmeldung und Antrag/Abrechnung (PDF, 315 kB, 18.07.2020)