Aufgrund der Notmassnahmen wurden folgende Bereiche geändert:
- Das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit und
- das summarische Verfahren für die Abrechnung der KAE
Grundsätzlich haben sich somit verändert:
- Prozess / Abwicklung
- Anspruchsberechtigung
- Leistungen / Lohnzahlungen
Die Einzelheiten können nachgelesen werden unter:
- Kurzarbeit | law-news.ch