Anmeldeobliegenheit
- durch Arbeitgeber
- bei kantonaler Amtsstelle
- Form: schriftlich (Formulare)
Voranmeldefrist
- in der Regel:
- mindestens 10 Tage
- ausnahmeweise:
- 3 Tage bei plötzlich eintretenden, nicht vorhersehbaren Umständen
- auch für Verlängerung:
- 10 Tage vor Ablauf der bew. KA
Verspätete Anmeldung
- Anrechenbarkeit erst nach Ablauf Meldefrist