Grundsatz
Eine Betriebsabteilung ist einem Betrieb gleichgestellt, wenn sie eine mit eigenen personellen und technischen Mitteln ausgestattet organisatorische Einheit bildet.
Pro Gleichstellung
Für eine Gleichstellung der Betriebsabteilung mit einem Betrieb sprechen im Sinne des AVIG:
- Kompetenz zu Aussenkontakten
- Abschlusskompetenz für Einkauf und Verkauf
Contra Gleichstellung
Gegen eine Gleichstellung der Betriebsabteilung mit einem Betrieb sprechen im Sinne des AVIG:
- Wenige Arbeitnehmer
- Verflechtung mit anderen Betriebseinheiten
- Fehlende Leitungsfunktion.