LAWINFO

Kurzarbeit

QR Code

Unternehmerischer Entscheid und Kurzarbeit

Rechtsgebiet:
Kurzarbeit
Stichworte:
Kurzarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Einführung von Kurzarbeit ist ein unternehmerischer Entscheid.

Tipps für Unternehmer:

  1. Analyse von Marktentwicklung und Absatzzahlen für den Entscheid „Entlassung oder Kurzarbeit“.
  2. Bei der Weiterverfolgung des Themas Kurzarbeit ist die Dauer der vorübergehenden Kapazitätsreduktion soweit möglich zu prognostizieren.
  3. KAE: Vorabklärung, ob die Voraussetzungen für die Ausrichtung gegeben sind.
    • Anonyme Vorabklärung durch Berater (Vertraulichkeit)
    • Vorentscheid der kantonalen Amtsstelle verlangen.
  4. Kalkulation der wirtschaftlichen Folgen für das Kurzarbeitsprojekt,
    • mit KAE und
    • ohne KAE.
  5. Entscheid:
    • pro Kurzarbeit
    • contra Kurzarbeit (normaler Weiterbetrieb)
    • contra Kurzarbeit und pro Entlassung
    • pro Kurzarbeit und pro Entlassung (je situativ).
  6. Umsetzung
  7. Kontrolle

Agenda vide: Personalabbau (personalabbau.ch)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.