Die Prüfung, ob unrechtmässige Leistungsbezüge stattfanden, kann auf Basis des strategischen Prüfkonzepts der Ausgleichsstelle der ALV in zwei Prüfarten erfolgen:
- a) Nachprüfung von Meldungen unrechtmässiger Leistungsbezüge (Whistleblowing), von Amtes wegen
- b) Rechtskonformität wird – unter Beizug externer Mitarbeiter und Spezialisten – mit Fokus auf Missbrauchsbekämpfung geprüft
- keine Vollprüfung
- Risikoorientierung gemäss Risikotypen aus dem Prüfkonzept
Literatur
- MINNIG MYRIAM / CHRISTA KALBERMATTEN, Kurzarbeitsentschädigungen – Einen Prüfpunkt Wert? Eine Übersicht über die besonderen COVID-19-Regelungen und die grössten Stolpersteine, in: Expert Focus, 12/2020, S. 989 ff.
Weiterführende Informationen
- Strategisches Prüfkonzept Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) während und nach Covid-19 (PDF, 424 kB, 07.10.2020
- Whistleblowing: Verfahren zur Meldung von Missständen